Dienstag, 22. April 2008

Neues Waffengesetz

Über das Waffengesetzt denkt ja eigentlich keiner nach wenn er mit ner Gummi Keule durch den Wald rennt - und richtig problematisch wird das auch in Zukunft nicht.

Wissen sollte man dennoch das feststehende 12cm lange Klingen in der Öffentlichkeit verboten sind (auch Brotmesser) - sie zur Ausführung des Hobbys (Sozial-adäquater Gebrauch) aber erlaubt sind.

Was für die 12cm Klingen gilt, gilt auch für Waffenimitate. Gemeint sind damit Schusswaffen - aber bevor der Dorfpolizist uns samt Kettenhemd abführt sollte man, zur Abwehr, den Eintrag im Larpblog lesen:

larpblog.de-> Neues-Waffengesetz

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